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   OVG Niedersachsen, 29.05.1998 - 11 L 4671/97   

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OVG Niedersachsen, 29.05.1998 - 11 L 4671/97 (https://dejure.org/1998,15207)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 29.05.1998 - 11 L 4671/97 (https://dejure.org/1998,15207)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 29. Mai 1998 - 11 L 4671/97 (https://dejure.org/1998,15207)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Oldenburg - 11 A 2984/96
  • OVG Niedersachsen, 29.05.1998 - 11 L 4671/97
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.05.1998 - 11 L 4671/97
    Nach diesen Kriterien hat aber auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 23.1.1991, BVerfGE 83, 216 ff. bzw. Beschl. v. 10.7.1989, BVerfGE 80, 315) nicht zu einer Änderung der Rechtslage geführt.
  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.05.1998 - 11 L 4671/97
    Nach diesen Kriterien hat aber auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 23.1.1991, BVerfGE 83, 216 ff. bzw. Beschl. v. 10.7.1989, BVerfGE 80, 315) nicht zu einer Änderung der Rechtslage geführt.
  • BVerwG, 15.12.1987 - 9 C 285.86

    Ausgestaltung - Bedeutung - Entscheidungsverfahren - Bundesamt - Ausländerbehörde

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.05.1998 - 11 L 4671/97
    Daß das Bundesamt die Ausübung seines Wiederaufgreifensermessens nicht begründet habe, sei auch mit Blick auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Dezember 1987 (- 9 C 285.86 -, BVerwGE 78, 332, 338) unschädlich, da es auf eine andere Fallgestaltung beziehe.
  • BVerwG, 19.04.1994 - 9 C 462.93

    Festsetzung des Gegenstandswerts für das Revisionsverfahren

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.05.1998 - 11 L 4671/97
    Dies ergibt sich auch nicht aus dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. September 1992 (InfAuslR 1993, 31) oder aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. April 1994 (InfAuslR 1994, 325); denn in jenen Entscheidungen hat das Bundesverwaltungsgericht lediglich die Voraussetzungen für die Annahme einer mittelbaren Gruppenverfolgung beschrieben und die angefochtenen Entscheidungen daraufhin überprüft, ob sie von diesen Kriterien ausgegangen sind; es hat dagegen nicht verbindlich festgelegt, daß eine Gruppenverfolgung der Yeziden anzunehmen sei.
  • BVerwG, 24.09.1992 - 9 B 130.92
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.05.1998 - 11 L 4671/97
    Dies ergibt sich auch nicht aus dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. September 1992 (InfAuslR 1993, 31) oder aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. April 1994 (InfAuslR 1994, 325); denn in jenen Entscheidungen hat das Bundesverwaltungsgericht lediglich die Voraussetzungen für die Annahme einer mittelbaren Gruppenverfolgung beschrieben und die angefochtenen Entscheidungen daraufhin überprüft, ob sie von diesen Kriterien ausgegangen sind; es hat dagegen nicht verbindlich festgelegt, daß eine Gruppenverfolgung der Yeziden anzunehmen sei.
  • OVG Niedersachsen, 28.01.1993 - 11 L 513/89

    Türkischer Staatsangehöriger; Yezidischer Glaube; Rückkehr; Heimatland;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.05.1998 - 11 L 4671/97
    In Anwendung dieser Grundsätze geht der Senat in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß für Yeziden, deren abgeschlossene Asylverfahren bis in das Jahr 1988 hineinreichten oder - wie hier - zu einem noch späteren Zeitpunkt endeten, kein Asylfolgeverfahren wegen Änderung der Sachlage durchzuführen ist, weil nach dem Grundsatzurteil des Senats vom 28. Januar 1993 - 11 L 513/89 - nach eingehender Auswertung der in der Mehrzahl aus den achtziger Jahren stammenden Erkenntnisquellen davon auszugehen ist, daß Yeziden im Süden der Türkei bereits seit 1988/89 einer mittelbar staatlichen Gruppenverfolgung durch die moslemische Bevölkerungsmehrheit ausgesetzt sind und ihnen eine zumutbare inländische Fluchtalternative nicht zur Verfügung steht (vgl. z.B. Beschl. v. 1.11.1996 - 11 L 5242/96 -).
  • OVG Niedersachsen, 01.11.1996 - 11 L 5242/96

    Zulassungsrecht (Asyl): Yeziden aus der Türkei; Asylfolgeverfahren; Asylrecht;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.05.1998 - 11 L 4671/97
    In Anwendung dieser Grundsätze geht der Senat in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß für Yeziden, deren abgeschlossene Asylverfahren bis in das Jahr 1988 hineinreichten oder - wie hier - zu einem noch späteren Zeitpunkt endeten, kein Asylfolgeverfahren wegen Änderung der Sachlage durchzuführen ist, weil nach dem Grundsatzurteil des Senats vom 28. Januar 1993 - 11 L 513/89 - nach eingehender Auswertung der in der Mehrzahl aus den achtziger Jahren stammenden Erkenntnisquellen davon auszugehen ist, daß Yeziden im Süden der Türkei bereits seit 1988/89 einer mittelbar staatlichen Gruppenverfolgung durch die moslemische Bevölkerungsmehrheit ausgesetzt sind und ihnen eine zumutbare inländische Fluchtalternative nicht zur Verfügung steht (vgl. z.B. Beschl. v. 1.11.1996 - 11 L 5242/96 -).
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